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Wie alle Bundestagsabgeordneten erhält Helmut Brandt eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch Diät genannt) von derzeit 7668 € pro Monat.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Für Abwesenheit an Sitzungstagen oder bei Abstimmungen werden zwischen 20 und 100 € pro Tag abgezogen (auch bei Krankheit).
Bei der Krankenversicherung erhält ein Abgeordneter 50 % der Krankenversicherungsbeiträge vom Deutschen Bundestag (wie vom Arbeitgeber) und bekommt dafür 90 % der Krankheitskosten von der Krankenkasse erstattet (stationär 100 %). Die Ergebnisse der Gesundheitsreform gelten natürlich auch für Abgeordnete. Die Altersentschädigung oder Rente ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung der Abgeordneten. Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld - unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit - in einer Summe auszahlen lassen.
Zudem erhält jeder MdB eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von monatlich € 3.720,-. Mit dieser Pauschale werden Kosten für eine Zweitwohnung bzw. Hotel in Berlin, die Miete und zusätzliche Ausstattung für das Wahlkreisbüro im Kreis Aachen, Reisekosten für Mitarbeiter/innen und sonstige mandatsbezogene Ausgaben im Kreis Aachen, Berlin und bei Auslandsreisen bezahlt. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit – wie sog. Werbungskosten – gibt es für Abgeordnete nicht. Nach Art. 48, Abs. 3, Satz 2 Grundgesetz hat jeder Abgeordnete das Recht auf freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel.
Helmut Brandt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Neben der Abgeordnetentätigkeit bleibt aber wenig Zeit für die Ausübung des Berufs als Anwalt.
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